Mit einem Vermächtnis an die Krebsliga Bern können Sie weit über den Kreis Ihrer Nächsten hinaus Gutes tun.
- Legat/Vermächtnis: Sie können der Krebsliga Bern einen festen Betrag oder bestimmte Wertsachen (z.B. Immobilien, Wertschriften) vermachen.
- Erbe: Die Krebsliga Bern wird zur Alleinerbin oder zur Miterbin bestimmt und erhält dadurch entweder den gesamten Nachlass (als Alleinerbin) oder eine gewisse Quote davon (als Miterbin).
- Stiftung/Fonds: Grosse Vermögen können Anlass sein, einen eigenen Fonds oder eine Stiftung zu errichten. Bei deren Gründung wird festgelegt, welchen Zweck der Ertrag aus dem Vermögen erfüllt.
Welche Form auch immer Sie wählen, wir wissen es sehr zu schätzen, wenn Sie in Ihrem Testament die Krebsliga Bern berücksichtigen.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich – unter Wahrung der vollsten Diskretion – gerne zur Verfügung.