Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt 50% der Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle. Allerdings gibt es eine Obergrenze von 500 Franken pro Kalenderjahr. Damit die Grundversicherung die Kosten zweifellos anteilsmässig übernimmt, muss der Transport von einem im Kanton Bern für Krankenfahrten zugelassenen Transportunternehmen durchgeführt werden (z.B. einer Ambulanz). Wer keine medizinische Unterstützung während des Transports benötigt, kann ein Taxi oder einen Fahrdienst in Anspruch nehmen. In diesem Fall verlangt die Krankenkasse ein ärztliches Attest, welches die Transportbedürftigkeit bestätigt. Das Attest muss folgende Punkte beinhalten:
- Grund für die Behandlung (z.B. Diagnose)
- Art der Behandlung (z.B. Bestrahlung)
- Begründung, weshalb der Fahrdienst indiziert/nötig ist
Wir empfehlen daher, sich vorher bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, ob sie sich an den Kosten für ein Taxi oder einen Fahrdienst beteiligt.
Wichtiger Hinweis: Reisekosten werden nicht entschädigt
Kann eine Patientin oder ein Patient selbst mit einem persönlichen Fahrzeug oder einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Behandlung fahren, handelt es sich um sogenannte Reisekosten. Diese Kosten werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Auch Transporte durch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte werden nicht vergütet.