krebsliga_aargaukrebsliga_baselkrebsliga_bernkrebsliga_bern_dekrebsliga_bern_frkrebsliga_freiburgkrebsliga_freiburg_dekrebsliga_freiburg_frkrebsliga_genfkrebsliga_genf_newkrebsliga_genf_new_mobilekrebsliga_glaruskrebsliga_graubuendenkrebsliga_jurakrebsliga_liechtensteinkrebsliga_neuenburgkrebsliga_ostschweizkrebsliga_schaffhausenkrebsliga_schweiz_dekrebsliga_schweiz_fr_einzeiligkrebsliga_schweiz_frkrebsliga_schweiz_itkrebsliga_solothurnkrebsliga_stgallen_appenzellkrebsliga_tessinkrebsliga_thurgaukrebsliga_waadtkrebsliga_wallis_dekrebsliga_wallis_frkrebsliga_zentralschweizkrebsliga_zuerichkrebsliga_zug
Krebsliga BernAngeboteTransporte zu Therapien und Untersuchungen

Transporte zu Therapien und Untersuchungen

Krebsbehandlungen erfordern häufig zahlreiche Fahrten ins Spital oder zu Therapien. Die Kosten für diese Fahrten können sehr hoch ausfallen. Die Krebsliga Bern informiert Krebsbetroffene, wer sich an den Transportkosten beteiligt und unterstützt bei der Vermittlung von Fahrdiensten.

Wer übernimmt die Transportkosten zu meinen Therapien und Untersuchungen?

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt 50% der Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle. Allerdings gibt es eine Obergrenze von 500 Franken pro Kalenderjahr. Damit die Grundversicherung die Kosten zweifellos anteilsmässig übernimmt, muss der Transport von einem im Kanton Bern für Krankenfahrten zugelassenen Transportunternehmen durchgeführt werden (z.B. einer Ambulanz). Wer keine medizinische Unterstützung während des Transports benötigt, kann ein Taxi oder einen Fahrdienst in Anspruch nehmen. In diesem Fall verlangt die Krankenkasse ein ärztliches Attest, welches die Transportbedürftigkeit bestätigt. Das Attest muss folgende Punkte beinhalten:

  • Grund für die Behandlung (z.B. Diagnose)
  • Art der Behandlung (z.B. Bestrahlung)
  • Begründung, weshalb der Fahrdienst indiziert/nötig ist

Wir empfehlen daher, sich vorher bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, ob sie sich an den Kosten für ein Taxi oder einen Fahrdienst beteiligt.

Wichtiger Hinweis: Reisekosten werden nicht entschädigt
Kann eine Patientin oder ein Patient selbst mit einem persönlichen Fahrzeug oder einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Behandlung fahren, handelt es sich um sogenannte Reisekosten. Diese Kosten werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Auch Transporte durch Familienmitglieder, Freunde und Bekannte werden nicht vergütet.

Einige Krankenkassen Zusatzversicherungen übernehmen die von der Grundversicherung nicht gedeckten medizinisch notwendigen Transportkosten. Klären Sie daher vor den Fahrten bei Ihrer Zusatzversicherung ab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Unsere Empfehlungen:

  • Klären Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse, ob sie sich an den Transportkosten beteiligt.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Attest ausstellen, welches Ihre Transportbedürftigkeit bestätigt.
  • Reichen Sie die Belege für Ihre Transportkosten zusammen mit dem ärztlichen Attest bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wer unterstützt mich, wenn die Fahrkosten das eigene Budget sprengen?

Personen, die bereits Ergänzungsleistungen (AHV/IV) erhalten, können bei der zuständigen Ausgleichskasse nachfragen, ob die Transportkosten teilweise übernommen werden. Auch Personen mit einem Einkommen knapp über der Grenze für Ergänzungsleistungen erhalten unter Umständen Unterstützung. Klären Sie dies bei der zuständigen AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde ab.

Bei Sozialhilfebeziehenden lohnt es sich, eine Kostenübernahme über die situationsbedingten Leistungen (SIL) zu prüfen.

Die Stiftung Behindertentransport Kanton Bern (BTB) hat vom Kanton den Auftrag, ein Angebot an individuellen Transportmöglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung zu gewährleisten. Zur Zielgruppe gehören Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern, die den öffentlichen Verkehr aufgrund ihrer Behinderung nicht oder nur mit Einschränkungen benutzen können.

Für Personen mit dem BTB-Ausweis: Die BTB-Stiftung ist bereit, bei Fahrten zu medizinischen Therapien die Vergünstigung von Fahrten zu prüfen, sofern keine anderen Kostenträger (Krankenkasse, Ergänzungsleistungen etc.) zuständig sind. Die Patientinnen und Patienten mit dem BTB-Ausweis sind gebeten, von den Kostenträgern (insbesondere ihrer Krankenkasse) eine Bestätigung, dass die Kosten nicht oder nicht mehr übernommen werden, einzufordern. Nach Erhalt des Nachweises prüft die Geschäftsstelle der BTB-Stiftung, ob sie die Vergünstigung für Fahrten zu medizinischen Therapien anbieten können. Hier ist zu beachten, dass die BTB-Stiftung eine monatliche Obergrenze hinsichtlich der Kosten und Anzahl Fahrten hat.

Wenn Sie finanziell in Not sind, können Sie sich an uns wenden. Die Krebsliga Bern prüft den Anspruch auf finanzielle Unterstützung, um krankheitsbedingte finanzielle Engpässe zu bewältigen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 031 313 24 24 oder per E-Mail an info@krebsligabern.ch.

Welche Fahrdienste gibt es in meiner Region?

Hier finden Sie eine Übersicht von diversen Fahrdiensten im Kanton Bern. Taxiunternehmen sind in dieser Liste nicht enthalten.  

Laden Sie hier die Liste der Fahrdienste herunter.

Anbieter

Kontakt

Website

Betax

031 990 30 90
bestellung@betax.ch

betax.ch

BeTraDi AG

031 711 22 11
info@betradi.ch

betradi.ch        

easyCab AG
(Patiententransport)

031 302 35 40
info@easycab.ch 

easycab.ch

E. Schwab Mobil GmbH

031 918 05 14
info@e-schwab.ch

e-schwab.ch

Flexmobil

031 333 99 33
info@flexmobil.ch

flexmobil.ch

MoPi Patiententransporte

0800 144 365
info@mopi.ch

mopi.ch

Rotkreuz-Fahrdienst
Region Mittelland

031 384 02 10
fahrdienst-mittelland@srk-bern.ch

srk-bern.ch/fahrdienst

Rotkreuz-Fahrdienst
Region Emmental

034 422 00 35
fahrdienst-emmental@srk-bern.ch

srk-bern.ch/fahrdienst

Rotkreuz-Fahrdienst
Region Oberaargau

062 531 38 60
fahrdienst-oberaargau@srk-bern.ch

srk-bern.ch/fahrdienst

Rotkreuz-Fahrdienst
Region Oberland

033 225 00 82
fahrdienst-oberland@srk-bern.ch

srk-bern.ch/fahrdienst

Rotkreuz-Fahrdienst
Region Seeland – Berner Jura

032 341 80 80
fahrdienst-seeland@srk-bern.ch

srk-bern.ch/fahrdienst



(März 2025)